Meine   Arbeitsschwerpunkte   liegen   in   der   Durchführung   von   familiengerichtlichen   Verfahren,   insbesondere Scheidungen,     Unterhalt,     Sorge-     und     Umgangsrecht.     Jeder     Fall     ist     aufgrund     der     unterschiedlichen persönlichen     und     wirtschaftlichen     Umstände     anders;     es     gibt     keine     einfachen     Patentrezepte     und Erkenntnisse   aus   Fällen   im   persönlichen   Umfeld   und   aus   den   Medien   können   nur   sehr   begrenzt   auf   den eigenen Fall übertragen werden. Wir   versuchen,   langjährige   gerichtliche   Auseinandersetzungen   zu   vermeiden,   da   solche   Prozesse   für   die Mandantschaft    in    der    Regel    nicht    nur    erhebliche    Kosten    verursachen,    sondern    auch    eine    erhebliche nervliche    Belastung    sind.    Wenn    jedoch    eine    außergerichtliche    Einigung    scheitert,    sind    gerichtliche Auseinandersetzungen   notwendig,   um   eine   Klärung   entweder   durch   gerichtliche   Entscheidungen   oder   einen gerichtlichen Vergleich herbeizuführen. Meine Arbeitsschwerpunkte: Durchführung des Scheidungsverfahrens Regelung von Unterhaltsansprüchen des Ehepartners während des Getrenntlebens und nach der Scheidung Regelung von Unterhaltsansprüchen der minderjährigen und volljährigen Kinder Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kinder gegenüber ihren Großeltern (wenn in der Regel die Väter ausfallen, weil sie nicht zahlen wollen oder können) Regelung der Vermögensauseinandersetzung (gemeinsames Haus, Schuldenausgleich, Schenkungen während der Ehezeit) Entwurf und Überprüfung von Eheverträgen (nach neuer Rechtsprechung sind alte Unterhaltsvereinbarungen möglicherweise nicht mehr wirksam bzw. müssen an die geänderten Verhältnisse angepasst werden) Regelung des Sorgerechts sowie angemessene Umgangsregelungen Zweckmäßige Gestaltung des Versorgungsausgleichs Erbrechtliche Fragestellungen Ansprüche des Sozialamts gegen Kinder (Elternunterhalt)
Kanzlei Hamburg Winterhuder Weg 29 22085 Hamburg Telefon 040 487 344 Telefax 040 480 88 33 E-mail rakny@gmx.dee
Kanzlei-Zweigstelle Bad Schwartau Paul-Gerhardt-Straße 9 23611 Bad Schwartau Telefon  0451 282 680 Telefax 0451 209 56 38 E-mail rakny@gmx.de
Kny,Fach-Anwalt Familienrecht Bad Schwartau
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Vor    allem    im    Zusammenhang    mit    der    Bearbeitung    von    Dauermandaten    bearbeite    ich    Fälle    aus    den Bereichen des Miet-, Verkehrs- sowie des Wettbewerbsrechts.
U. Kny,Fachanwalt Familienrecht Uhlenhorst
Meine       Arbeitsschwerpunkte       liegen       in       der       Durchführung       von familiengerichtlichen    Verfahren,    insbesondere    Scheidungen,    Unterhalt, Sorge-   und   Umgangsrecht.   Jeder   Fall   ist   aufgrund   der   unterschiedlichen persönlichen     und     wirtschaftlichen     Umstände     anders;     es     gibt     keine einfachen    Patentrezepte    und    Erkenntnisse    aus    Fällen    im    persönlichen Umfeld   und   aus   den   Medien   können   nur   sehr   begrenzt   auf   den   eigenen Fall übertragen werden. Wir      versuchen,      langjährige      gerichtliche      Auseinandersetzungen      zu vermeiden,   da   solche   Prozesse   für   die   Mandantschaft   in   der   Regel   nicht nur     erhebliche     Kosten     verursachen,     sondern     auch     eine     erhebliche nervliche   Belastung   sind.   Wenn   jedoch   eine   außergerichtliche   Einigung scheitert,    sind    gerichtliche    Auseinandersetzungen    notwendig,    um    eine Klärung     entweder     durch     gerichtliche     Entscheidungen     oder     einen gerichtlichen Vergleich herbeizuführen. Meine Arbeitsschwerpunkte: Durchführung des Scheidungsverfahrens Regelung von Unterhaltsansprüchen des Ehepartners während des Getrenntlebens und nach der Scheidung Regelung von Unterhaltsansprüchen der minderjährigen und volljährigen Kinder Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kinder gegenüber ihren Großeltern (wenn in der Regel die Väter ausfallen, weil sie nicht zahlen wollen oder können) Regelung der Vermögensauseinandersetzung (gemeinsames Haus, Schuldenausgleich, Schenkungen während der Ehezeit) Entwurf und Überprüfung von Eheverträgen (nach neuer Rechtsprechung sind alte Unterhaltsvereinbarungen möglicherweise nicht mehr wirksam bzw. müssen an die geänderten Verhältnisse angepasst werden) Regelung des Sorgerechts sowie angemessene Umgangsregelungen Zweckmäßige Gestaltung des Versorgungsausgleichs Erbrechtliche Fragestellungen Ansprüche des Sozialamts gegen Kinder (Elternunterhalt) Vor   allem   im   Zusammenhang   mit   der   Bearbeitung   von   Dauermandaten bearbeite    ich    Fälle    aus    den    Bereichen    des    Miet-,    Verkehrs-    sowie    des Wettbewerbsrechts.
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