Unsere   Vergütung   richtet   sich   nach   dem   Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt   (RVG).   Die   Höhe   der   Gebühren bemisst   sich   grundsätzlich   nach   dem   jeweiligen   Gegenstandswert.   Häufig   kann   aber   die   Vereinbarung   einer Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoller sein. Wir   sprechen   über   die   Höhe   der   Vergütung   im   Zusammenhang   mit   der   Mandatserteilung,   um   die   Kosten unserer    Tätigkeit    transparent    zu    machen.    Das    schließt    die    Kalkulation    des    Kostenrisikos    ein,    um unangenehme Überraschungen zu ersparen. Im   Falle   einer   Beratung   sind   wir   in   der   Regel   in   der   Lage,   schon   telefonisch   die   voraussichtlichen   Kosten eines ersten Beratungsgesprächs mitzuteilen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Einholung der Kostendeckung. Wenn   die   Voraussetzungen   nach   den   Einkommens-   und   Vermögensverhältnissen   gegeben   sind,   beantragen wir   die   Bewilligung   von   Prozesskostenhilfe.   In   Schleswig-Holstein   gibt   es   Beratungshilfe   für   die   Beratung   und außergerichtliche Vertretung des Mandanten.
Vergütung
Kanzlei Hamburg Winterhuder Weg 29 22085 Hamburg Telefon 040 487 344 Telefax 040 480 88 33 E-mail rakny@gmx.dee
Kanzlei-Zweigstelle Bad Schwartau Paul-Gerhardt-Straße 9 23611 Bad Schwartau Telefon  0451 282 680 Telefax 0451 209 56 38 E-mail rakny@gmx.de
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U. Kny,Fachanwalt Hamburg-Uhlenhorst
Unsere   Vergütung   richtet   sich   nach   dem   Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG).    Die    Höhe    der    Gebühren    bemisst    sich    grundsätzlich    nach    dem jeweiligen   Gegenstandswert.   Häufig   kann   aber   die   Vereinbarung   einer Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoller sein. Wir   sprechen   über   die   Höhe   der   Vergütung   im   Zusammenhang   mit   der Mandatserteilung,    um    die    Kosten    unserer    Tätigkeit    transparent    zu machen.     Das     schließt     die     Kalkulation     des     Kostenrisikos     ein,     um unangenehme Überraschungen zu ersparen. Im    Falle    einer    Beratung    sind    wir    in    der    Regel    in    der    Lage,    schon telefonisch     die     voraussichtlichen     Kosten     eines     ersten     Beratungs- gesprächs mitzuteilen. Soweit    eine    Rechtsschutzversicherung    besteht,    übernehmen    wir    die Einholung der Kostendeckung. Wenn     die     Voraussetzungen     nach     den     Einkommens-     und     Vermö- gensverhältnissen    gegeben    sind,    beantragen    wir    die    Bewilligung    von Prozesskostenhilfe.   In   Schleswig-Holstein   gibt   es   Beratungshilfe   für   die Beratung und außergerichtliche Vertretung des Mandanten.
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