Unsere
Vergütung
richtet
sich
nach
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt
(RVG).
Die
Höhe
der
Gebühren
bemisst
sich
grundsätzlich
nach
dem
jeweiligen
Gegenstandswert.
Häufig
kann
aber
die
Vereinbarung
einer
Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoller sein.
Wir
sprechen
über
die
Höhe
der
Vergütung
im
Zusammenhang
mit
der
Mandatserteilung,
um
die
Kosten
unserer
Tätigkeit
transparent
zu
machen.
Das
schließt
die
Kalkulation
des
Kostenrisikos
ein,
um
unangenehme Überraschungen zu ersparen.
Im
Falle
einer
Beratung
sind
wir
in
der
Regel
in
der
Lage,
schon
telefonisch
die
voraussichtlichen
Kosten
eines ersten Beratungsgesprächs mitzuteilen.
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir die Einholung der Kostendeckung.
Wenn
die
Voraussetzungen
nach
den
Einkommens-
und
Vermögensverhältnissen
gegeben
sind,
beantragen
wir
die
Bewilligung
von
Prozesskostenhilfe.
In
Schleswig-Holstein
gibt
es
Beratungshilfe
für
die
Beratung
und
außergerichtliche Vertretung des Mandanten.
Vergütung
Kanzlei Hamburg
Winterhuder Weg 29
22085 Hamburg
Telefon
040 487 344
Telefax
040 480 88 33
E-mail
rakny@gmx.dee
Kanzlei-Zweigstelle
Bad Schwartau
Paul-Gerhardt-Straße 9
23611 Bad Schwartau
Telefon 0451 282 680
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